Als Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht habe ich meine Kanzlei strikt medizinrechtlich ausgerichtet und berate alle am Gesundheitswesen Beteiligten. Dabei finden sowohl dessen Besonderheiten als auch die aktuellen Maßnahmen des Gesetzgebers Berücksichtigung.
Hohes Engagement, Kompetenz und Präzision kennzeichnen meine Dienstleistungen. Meine Mandanten und ihre individuellen Interessen stehen stets im Mittelpunkt.
Mein Leistungsangebot wird bei Bedarf durch Kooperation mit Fachärzten und Rechtsanwälten anderer Fachrichtungen sowie Praxisgutachtern und Steuerberatern ergänzt.
Ich bin bei allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes vertretungsberechtigt.
Zudem bin ich Mitglied:
Sie sind als medizinischer Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen täglich bewußt oder unbewußt - mit den unterschiedlichsten Rechtsgebieten konfrontiert. Als seit vielen Jahren im Medizinrecht spezialisierte Anwältin sorge ich deshalb dafür, daß bei Ihrer Beratung und Vertretung nicht nur Ihre Fragen im engeren Sinn beantwortet, sondern auch die Auswirkungen auf andere Bereiche Ihrer Tätigkeit berücksichtigt werden.
In Kenntnis der Besonderheiten des Medizinrechts sowie der (berufs-) politischen Rahmenbedingungen betreue ich Sie umfassend bei allen berufsbezogenen Problemen. Dabei verstehe ich mich über die eigentliche juristische Beratung hinaus auch als kompetenter Ansprechpartner für Fragen nicht-juristischer Natur. Ich begleite Sie zu Sitzungen der Zulassungsgremien, Besprechungen mit (potentiellen) Geschäftspartnern oder dem Steuerberater, Behörden etc.
Selbstverständlich berücksichtige ich auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge. Fort- und Weiterbildungen zu betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen garantieren Ihnen meine entsprechende Kompetenz.
Ich bin bewußt als Einzelanwältin tätig. Sozietäten mit mehreren Anwälten suggerieren zwar oft, nur in größeren Einheiten könne man eine umfassende Beratung auf fachlich hohem Niveau erwarten. Meine langjährige Erfahrung zeigt jedoch, daß Größe allein kein Qualitätsmerkmal ist, weil es meist an der propagierten bürointernen interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Anwälten hapert. Insoweit unterscheiden sich die Tätigkeiten von Anwälten einerseits und Ärzten sowie Zahnärzten andererseits nicht. Auch in Einzelpraxen ist eine sehr gute medizinische Versorgung garantiert
Zudem bin ich als Fachanwältin für Medizinrecht verpflichtet, mich jährlich fachspezifisch fortzubilden und dies gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Auch dies stellt meine fortwährende medizinrechtliche Qualifikation sicher.
Zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn
Erstes Juristisches Staatsexamen in Köln
Referendariat im Landgerichtsbezirk Stuttgart und an der Universität Heidelberg
Zweites Juristisches Staatsexamen in Stuttgart
1998 bis 2004 Aufbau und Leitung der Rechtsabteilung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Stuttgart
Geschäftsführerin der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht
Geschäftsführerin der Lebendspendekommission gemäß Transplantationsgesetz
Tätigkeit als Schiedsrichter und Schlichtungsperson im Rahmen von Schiedsgerichts- und Schlichtungsverfahren
1998/99 und 2002/03 Wahlleiterin bei den Ärztekammerwahlen
2004 bis 2007 Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Medizinrecht in einer mittelständischen Wirtschaftsrechtskanzlei in Stuttgart
seit 2007 Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht in eigener Kanzlei, vertretungsberechtigt bei allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs
Lehrbeauftragte der Steinbeis-Hochschule Berlin am Institute of Healthcare Industries
seit 1998 umfangreiche Vortrags- und Lehrtätigkeit zu medizinrechtlichen Themen im Rahmen von Weiterbildungskursen für Ärzte sowie auf Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen zahlreicher Bildungsträger und Unternehmen
seit 2000 regelmäßige Veröffentlichungen zu medizinrechtlichen Themen in Fach- und Verbandszeitschriften sowie medizinischen Handbüchern
Als Fachanwältin für Medizinrecht verfüge ich über nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Medizinrecht.
Meine besondere Kompetenz liegt dabei in der Beratung und Vertretung von medizinischen Leistungserbringern und deren Verbänden mit den Schwerpunkten im „Arztrecht“ und „Krankenhausrecht“.
Der Betrieb einer Praxis berührt viele rechtliche Belange, angefangen von der Praxisgründung oder Praxisübernahme über den täglichen Betrieb bis hin zur Praxisabgabe.
Am Anfang steht der Wunsch nach Selbständigkeit, der zur eigenen Praxis führt. Später sollen Kooperationen (neu) gegründet bzw. gelöst oder die Ausrichtung der Praxis geändert werden. Probleme im täglichen Betrieb können sich zum Beispiel aus der Wettbewerbssituation oder aufgrund nicht eindeutiger Abrechnungsmodalitäten ergeben.
Gleichzeitig hat das Wissen der Patienten über bestehende Erkrankungen stark zugenommen. Häufig sind aber die verfügbaren Informationen nur bedingt korrekt, oder die zugrundeliegenden Zusammenhänge werden vom Patienten nur unzureichend verstanden.
Dies kann durchaus zu Konfliktsituationen mit Patienten führen. Hier ist meist das Agieren einer dritten Partei hilfreich, so dass bei einer frühzeitigen Intervention eine Eskalation und damit auch haftungsrechtliche Konsequenzen vermieden werden können.
Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen zum Praxis- und Vertragsarztrecht sowie Vertragszahnarztrecht, Werbe-, Wettbewerbs- und Haftungsrecht mit folgenden Schwerpunkten:
Im Streitfall und vor Gericht profitieren Sie von meinen spezifischen Kenntnissen der Besonderheiten medizinrechtlicher Verfahren.
Zudem bin ich als Schiedsrichter oder Schlichtungsperson in förmlichen Schiedsgerichtsverfahren und Schlichtungsverfahren tätig; insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften.
Ein Krankenhaus steht in der heutigen Zeit vor der Herausforderung, den zunehmenden Spagat zwischen einer patientenorientierten Versorgung und den sich ständig verändernden gesundheitsökonomischen Zwängen zu bewältigen.
Entscheidend für den Erfolg gerade in diesen von stetig steigendem Kosten- und auch Wettbewerbsdruck geprägten Zeiten - ist die Erschließung ungenutzter wirtschaftlicher Möglichkeiten, aber auch der Abbau wirtschaftlich ungünstiger Tätigkeitsgebiete.
Dies kann Maßnahmen wie das In- und Outsourcing von Klinikbereichen, das Eingehen von Kooperationen mit anderen Kliniken oder die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) beinhalten.
Ein weiterer wichtiger Punkt für den wirtschaftlichen Erfolg eines Krankenhauses ist die Refinanzierung der am Patienten erbrachten Leistungen. Denn angesichts der eingeschränkten Finanzlage sind Kostenträger zunehmend versucht, die Vergütung der erbrachten Leistungen zu reduzieren.
Mein Anliegen ist es, Sie und Ihr Krankenhaus bzw. MVZ vor allem bei folgenden Fragen zu beraten und zu vertreten:
Meine besondere Kompetenz liegt dabei in der Beratung von Privatkliniken hinsichtlich ihrer Vergütungsstruktur.
Als Fachanwältin für Medizinrecht verfüge ich über nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Medizinrecht.
Zum Medizinrecht gehören insbesondere die Bereiche:
Meine besondere Kompetenz liegt dabei in der Beratung und Vertretung von medizinischen Leistungserbringern und deren Verbänden; also vor allem von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Krankenhäusern und anderen freiberuflich und selbständig tätigen Angehörigen der Gesundheitsberufe (Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Hebammen etc.). Versicherte berate und vertrete ich bei Problemen mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung.
Ich biete bundesweit eine umfassende Betreuung für alle berufsbezogenen Belange unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zusammenhänge und der sich ständig ändernden (berufs-) politischen Rahmenbedingungen. Meine Tätigkeit reicht von der Beantwortung einzelner Rechtsfragen und der Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren bis hin zur Gestaltung komplexer Rechtsbeziehungen.
Einzelheiten zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit entnehmen Sie bitte den Menüpunkten „Arztrecht“ und „Krankenhausrecht“.
Einzelheiten zu den Veranstaltungen erfragen Sie bitte direkt in der Anwaltskanzlei Mirja K. Trautmann.
Keine Haftung der Unfallversicherungsträger für Fehler des H-Arztes.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.11.2007 - 7 U 101/06 - (Bearbeitung), MedR 2008, S. 368 ff.
Leistungspflicht der Krankenkasse nur bei medizinischer Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung.
BSG, Beschl. v. 25.9.2007 - GS 1/06 - (Bearbeitung), MedR 2008, S. 231 ff.
Existenzgründung - und wie? Die ersten Schritte in die Selbständigkeit.
Kammerreport 2/2008, S. 21 f.
Keine rückwirkende Erteilung einer Genehmigung für Vorbereitungsassistenten.
BSG, Urt. v. 28.3.2007 - B 6 KA 30/06 R - (Bearbeitung), MedR 2007, S. 673 ff.
Rezension: Birte Keppler - Anwaltsstrategien im Arbeitsrecht: Arbeitsverträge gestalten und beenden, Prozeßführung.
Kuselit 2007
Rezension: Adolf Rebler / Bernd Huppertz - Verkehrsrecht kompakt.
Kuselit 2007
Rezension: Henning Rabe von Pappenheim (Hrsg.) - Lexikon Arbeitsrecht 2007.
Kuselit 2007
Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegen Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung wahlärztlicher Honorare.
BGH, Urt. v. 1.2.2007 - III ZR 126/06 - (Bearbeitung), MedR 2007, S. 302 ff.
OTC-Übersicht Pflicht des G-BA zur Begründung und Rechtsmittelbelehrung.
EuGH, Urt. v. 26.10.2006 C 317/05 (Bearbeitung), MedR 2007, S. 231 ff.
Fälligkeit des Arzthonorars.
BGH, Urt. v. 21.12.2006 III ZR 117/06 (Bearbeitung), MedR 2007, S. 172 ff.
Kündigungsfrist bei Belegarztverträgen.
BGH, Urt. v. 20.07.2006 - III ZR 145/05 - (Bearbeitung), MedR 2006, S. 654 f.
Wirtschaftlichkeitsprüfung im vertragszahnärztlichen Bereich - Bildung einer Vergleichsgruppe.
BSG, Urtt. v. 14.12.2005 - B 6 KA 4/05 R; B 6 KA 3/05 R; B 6 KA 5/05 R; B 6 KA 6/05 R - (Bearbeitung), MedR 2006, S. 444 ff.
Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen Medizinischer Versorgungszentren.
in: Medizinische Versorgungszentren - Eine Chance für Ärztinnen und Ärzte? (Hrsg. Marburger Bund - Bundesverband), 2005
Die Haftung des Zahnarztes bei Unterlassen der Individualprophylaxe.
in: Bastendorf, Einfache und effektive Wege zur Prophylaxepraxis, (Loseblattwerk, Juni 2005), Teil 2, Kap. 4, S. 1-18
Konkurrentenklage niedergelassener Ärzte gegen Ermächtigung von Krankenhausärzten.
BVerfG, Beschl. v. 17.08.2004 1 BvR 378/00 (Bearbeitung), MedR 2004, S. 680 ff.
Die rechtlich korrekte Praxis-Homepage.
in: ZWP Spezial, Ausgabe 7/2004, S. 18 ff.
Internetauftritt von Zahnärzten.
Bastendorf/Kassak, Einfache und effektive Wege zur Prophylaxepraxis. (Loseblattwerk, 2004). Teil 7, Kap. 7, S. 1-17
Verschreibung von Anabolika trotz fehlender medizinischer Indikation.
Bezirksberufsgericht für Ärzte in Stuttgart, Urt. v. 03.03.1999 BBG 16/98 (Bearbeitung), MedR 2000, S. 105 ff.
Das Internetportal www.anwaltskanzlei-trautmann.de ist ein Service der Anwaltskanzlei Mirja K. Trautmann.
Name und Anschrift:
Mirja K. Trautmann
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht
Nauheimer Straße 67
D - 70372 Stuttgart
Telefon: 0711 / 391 105 72
Telefax: 0711 / 391 105 73
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Die Verleihung der Berufsbezeichnung und Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart, deren Mitglied ich bin.
Berufsrechtliche Regelungen:
Als deutsche Rechtsanwältin und Fachanwältin unterliege ich insbesondere
Die Texte können im Internet über das Portal der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik "Berufsrecht" eingesehen werden.
Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Werastr. 23, D-70182 Stuttgart (www.rak-stuttgart.de)
Umsatzsteuer-ID:
DE255431111
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Mirja K. Trautmann
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Herzlich willkommen bei der Anwaltskanzlei Mirja K. Trautmann:
Mirja K. Trautmann
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht
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D - 70372 Stuttgart
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Als Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht habe ich meine Kanzlei strikt medizinrechtlich ausgerichtet und berate alle am Gesundheitswesen Beteiligten. Dabei finden sowohl dessen Besonderheiten als auch die aktuellen Maßnahmen des Gesetzgebers Berücksichtigung.
Hohes Engagement, Kompetenz und Präzision kennzeichnen meine Dienstleistungen. Meine Mandanten und ihre individuellen Interessen stehen stets im Mittelpunkt.
Mein Leistungsangebot wird bei Bedarf durch Kooperation mit Fachärzten und Rechtsanwälten anderer Fachrichtungen sowie Praxisgutachtern und Steuerberatern ergänzt.
Ich bin bei allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes vertretungsberechtigt.
Zudem bin ich Mitglied:
Sie sind als medizinischer Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen täglich bewußt oder unbewußt - mit den unterschiedlichsten Rechtsgebieten konfrontiert. Als seit vielen Jahren im Medizinrecht spezialisierte Anwältin sorge ich deshalb dafür, daß bei Ihrer Beratung und Vertretung nicht nur Ihre Fragen im engeren Sinn beantwortet, sondern auch die Auswirkungen auf andere Bereiche Ihrer Tätigkeit berücksichtigt werden.
In Kenntnis der Besonderheiten des Medizinrechts sowie der (berufs-) politischen Rahmenbedingungen betreue ich Sie umfassend bei allen berufsbezogenen Problemen. Dabei verstehe ich mich über die eigentliche juristische Beratung hinaus auch als kompetenter Ansprechpartner für Fragen nicht-juristischer Natur. Ich begleite Sie zu Sitzungen der Zulassungsgremien, Besprechungen mit (potentiellen) Geschäftspartnern oder dem Steuerberater, Behörden etc.
Selbstverständlich berücksichtige ich auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge. Fort- und Weiterbildungen zu betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen garantieren Ihnen meine entsprechende Kompetenz.
Ich bin bewußt als Einzelanwältin tätig. Sozietäten mit mehreren Anwälten suggerieren zwar oft, nur in größeren Einheiten könne man eine umfassende Beratung auf fachlich hohem Niveau erwarten. Meine langjährige Erfahrung zeigt jedoch, daß Größe allein kein Qualitätsmerkmal ist, weil es meist an der propagierten bürointernen interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Anwälten hapert. Insoweit unterscheiden sich die Tätigkeiten von Anwälten einerseits und Ärzten sowie Zahnärzten andererseits nicht. Auch in Einzelpraxen ist eine sehr gute medizinische Versorgung garantiert
Zudem bin ich als Fachanwältin für Medizinrecht verpflichtet, mich jährlich fachspezifisch fortzubilden und dies gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Auch dies stellt meine fortwährende medizinrechtliche Qualifikation sicher.
Zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn
Erstes Juristisches Staatsexamen in Köln
Referendariat im Landgerichtsbezirk Stuttgart und an der Universität Heidelberg
Zweites Juristisches Staatsexamen in Stuttgart
1998 bis 2004 Aufbau und Leitung der Rechtsabteilung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Stuttgart
Geschäftsführerin der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht
Geschäftsführerin der Lebendspendekommission gemäß Transplantationsgesetz
Tätigkeit als Schiedsrichter und Schlichtungsperson im Rahmen von Schiedsgerichts- und Schlichtungsverfahren
1998/99 und 2002/03 Wahlleiterin bei den Ärztekammerwahlen
2004 bis 2007 Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Medizinrecht in einer mittelständischen Wirtschaftsrechtskanzlei in Stuttgart
seit 2007 Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht in eigener Kanzlei, vertretungsberechtigt bei allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs
Lehrbeauftragte der Steinbeis-Hochschule Berlin am Institute of Healthcare Industries
seit 1998 umfangreiche Vortrags- und Lehrtätigkeit zu medizinrechtlichen Themen im Rahmen von Weiterbildungskursen für Ärzte sowie auf Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen zahlreicher Bildungsträger und Unternehmen
seit 2000 regelmäßige Veröffentlichungen zu medizinrechtlichen Themen in Fach- und Verbandszeitschriften sowie medizinischen Handbüchern
Als Fachanwältin für Medizinrecht verfüge ich über nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Medizinrecht.
Meine besondere Kompetenz liegt dabei in der Beratung und Vertretung von medizinischen Leistungserbringern und deren Verbänden mit den Schwerpunkten im „Arztrecht“ und „Krankenhausrecht“.
Der Betrieb einer Praxis berührt viele rechtliche Belange, angefangen von der Praxisgründung oder Praxisübernahme über den täglichen Betrieb bis hin zur Praxisabgabe.
Am Anfang steht der Wunsch nach Selbständigkeit, der zur eigenen Praxis führt. Später sollen Kooperationen (neu) gegründet bzw. gelöst oder die Ausrichtung der Praxis geändert werden. Probleme im täglichen Betrieb können sich zum Beispiel aus der Wettbewerbssituation oder aufgrund nicht eindeutiger Abrechnungsmodalitäten ergeben.
Gleichzeitig hat das Wissen der Patienten über bestehende Erkrankungen stark zugenommen. Häufig sind aber die verfügbaren Informationen nur bedingt korrekt, oder die zugrundeliegenden Zusammenhänge werden vom Patienten nur unzureichend verstanden.
Dies kann durchaus zu Konfliktsituationen mit Patienten führen. Hier ist meist das Agieren einer dritten Partei hilfreich, so dass bei einer frühzeitigen Intervention eine Eskalation und damit auch haftungsrechtliche Konsequenzen vermieden werden können.
Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen zum Praxis- und Vertragsarztrecht sowie Vertragszahnarztrecht, Werbe-, Wettbewerbs- und Haftungsrecht mit folgenden Schwerpunkten:
Im Streitfall und vor Gericht profitieren Sie von meinen spezifischen Kenntnissen der Besonderheiten medizinrechtlicher Verfahren.
Zudem bin ich als Schiedsrichter oder Schlichtungsperson in förmlichen Schiedsgerichtsverfahren und Schlichtungsverfahren tätig; insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften.
Ein Krankenhaus steht in der heutigen Zeit vor der Herausforderung, den zunehmenden Spagat zwischen einer patientenorientierten Versorgung und den sich ständig verändernden gesundheitsökonomischen Zwängen zu bewältigen.
Entscheidend für den Erfolg gerade in diesen von stetig steigendem Kosten- und auch Wettbewerbsdruck geprägten Zeiten - ist die Erschließung ungenutzter wirtschaftlicher Möglichkeiten, aber auch der Abbau wirtschaftlich ungünstiger Tätigkeitsgebiete.
Dies kann Maßnahmen wie das In- und Outsourcing von Klinikbereichen, das Eingehen von Kooperationen mit anderen Kliniken oder die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) beinhalten.
Ein weiterer wichtiger Punkt für den wirtschaftlichen Erfolg eines Krankenhauses ist die Refinanzierung der am Patienten erbrachten Leistungen. Denn angesichts der eingeschränkten Finanzlage sind Kostenträger zunehmend versucht, die Vergütung der erbrachten Leistungen zu reduzieren.
Mein Anliegen ist es, Sie und Ihr Krankenhaus bzw. MVZ vor allem bei folgenden Fragen zu beraten und zu vertreten:
Meine besondere Kompetenz liegt dabei in der Beratung von Privatkliniken hinsichtlich ihrer Vergütungsstruktur.
Als Fachanwältin für Medizinrecht verfüge ich über nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Medizinrecht.
Zum Medizinrecht gehören insbesondere die Bereiche:
Meine besondere Kompetenz liegt dabei in der Beratung und Vertretung von medizinischen Leistungserbringern und deren Verbänden; also vor allem von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Krankenhäusern und anderen freiberuflich und selbständig tätigen Angehörigen der Gesundheitsberufe (Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Hebammen etc.). Versicherte berate und vertrete ich bei Problemen mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung.
Ich biete bundesweit eine umfassende Betreuung für alle berufsbezogenen Belange unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zusammenhänge und der sich ständig ändernden (berufs-) politischen Rahmenbedingungen. Meine Tätigkeit reicht von der Beantwortung einzelner Rechtsfragen und der Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren bis hin zur Gestaltung komplexer Rechtsbeziehungen.
Einzelheiten zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit entnehmen Sie bitte den Menüpunkten „Arztrecht“ und „Krankenhausrecht“.
Einzelheiten zu den Veranstaltungen erfragen Sie bitte direkt in der Anwaltskanzlei Mirja K. Trautmann.
Keine Haftung der Unfallversicherungsträger für Fehler des H-Arztes.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.11.2007 - 7 U 101/06 - (Bearbeitung), MedR 2008, S. 368 ff.
Leistungspflicht der Krankenkasse nur bei medizinischer Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung.
BSG, Beschl. v. 25.9.2007 - GS 1/06 - (Bearbeitung), MedR 2008, S. 231 ff.
Existenzgründung - und wie? Die ersten Schritte in die Selbständigkeit.
Kammerreport 2/2008, S. 21 f.
Keine rückwirkende Erteilung einer Genehmigung für Vorbereitungsassistenten.
BSG, Urt. v. 28.3.2007 - B 6 KA 30/06 R - (Bearbeitung), MedR 2007, S. 673 ff.
Rezension: Birte Keppler - Anwaltsstrategien im Arbeitsrecht: Arbeitsverträge gestalten und beenden, Prozeßführung.
Kuselit 2007
Rezension: Adolf Rebler / Bernd Huppertz - Verkehrsrecht kompakt.
Kuselit 2007
Rezension: Henning Rabe von Pappenheim (Hrsg.) - Lexikon Arbeitsrecht 2007.
Kuselit 2007
Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegen Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung wahlärztlicher Honorare.
BGH, Urt. v. 1.2.2007 - III ZR 126/06 - (Bearbeitung), MedR 2007, S. 302 ff.
OTC-Übersicht Pflicht des G-BA zur Begründung und Rechtsmittelbelehrung.
EuGH, Urt. v. 26.10.2006 C 317/05 (Bearbeitung), MedR 2007, S. 231 ff.
Fälligkeit des Arzthonorars.
BGH, Urt. v. 21.12.2006 III ZR 117/06 (Bearbeitung), MedR 2007, S. 172 ff.
Kündigungsfrist bei Belegarztverträgen.
BGH, Urt. v. 20.07.2006 - III ZR 145/05 - (Bearbeitung), MedR 2006, S. 654 f.
Wirtschaftlichkeitsprüfung im vertragszahnärztlichen Bereich - Bildung einer Vergleichsgruppe.
BSG, Urtt. v. 14.12.2005 - B 6 KA 4/05 R; B 6 KA 3/05 R; B 6 KA 5/05 R; B 6 KA 6/05 R - (Bearbeitung), MedR 2006, S. 444 ff.
Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen Medizinischer Versorgungszentren.
in: Medizinische Versorgungszentren - Eine Chance für Ärztinnen und Ärzte? (Hrsg. Marburger Bund - Bundesverband), 2005
Die Haftung des Zahnarztes bei Unterlassen der Individualprophylaxe.
in: Bastendorf, Einfache und effektive Wege zur Prophylaxepraxis, (Loseblattwerk, Juni 2005), Teil 2, Kap. 4, S. 1-18
Konkurrentenklage niedergelassener Ärzte gegen Ermächtigung von Krankenhausärzten.
BVerfG, Beschl. v. 17.08.2004 1 BvR 378/00 (Bearbeitung), MedR 2004, S. 680 ff.
Die rechtlich korrekte Praxis-Homepage.
in: ZWP Spezial, Ausgabe 7/2004, S. 18 ff.
Internetauftritt von Zahnärzten.
Bastendorf/Kassak, Einfache und effektive Wege zur Prophylaxepraxis. (Loseblattwerk, 2004). Teil 7, Kap. 7, S. 1-17
Verschreibung von Anabolika trotz fehlender medizinischer Indikation.
Bezirksberufsgericht für Ärzte in Stuttgart, Urt. v. 03.03.1999 BBG 16/98 (Bearbeitung), MedR 2000, S. 105 ff.
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Berufsrechtliche Regelungen:
Als deutsche Rechtsanwältin und Fachanwältin unterliege ich insbesondere
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Mirja K. Trautmann
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